Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Regionalverbands-Verordnung
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
§ 002
Text:
(1) Den Regionalverbänden obliegt die Erstellung der Regionalprogramme gemäß § 10 Abs 2 ROG 2009.

(2) Durch Vereinbarung der verbandsangehörigen Gemeinden können dem Regionalverband auch Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der Raumordnung (z. B. Erstellung der räumlichen Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungsplanung) übertragen werden.