Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2018
Abschnitt:
VII. Teil
Inhalt:
VII. Teil

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde und Aufsicht des Landes
Paragraf:
040
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.