Baurechtsdatenbank
	Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz 2016
	Abschnitt:
6. 1. Unterabschnitt
	Inhalt:
Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
	Paragraf:
025
	Kurztext:
Unterrichtung der Nutzer
	Text:
Der Hersteller eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes oder sein Bevollmächtigter hat sicherzustellen, dass die Nutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:
a) die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können,
b) das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
a) die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können,
b) das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
