Baurechtsdatenbank
	Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz 2016
	Abschnitt:
6. Abschnitt
	Inhalt:
Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten
	Paragraf:
020
	Kurztext:
Anwendungsbereich
	Text:
Die Regelungen dieses Abschnittes gelten für Wirtschaftsakteure mit Sitz in Tirol, die energieverbrauchsrelevante Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen gelten, (im Folgenden: energieverbrauchsrelevante Bauprodukte) in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen oder Dienstleistungen mit energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten anbieten.
