Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
001
Kurztext:
Anwendungsbereich
Text:
Dieses Gesetz gilt für alle Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg.