Baurechtsdatenbank
	Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013
	Abschnitt:
VI.8. Marktüberwachung von Bauprodukten
	Inhalt:
8. Abschnitt
Marktüberwachung von Bauprodukten
	Marktüberwachung von Bauprodukten
Paragraf:
076
	Kurztext:
Marktüberwachungsbehörde
	Text:
Mit der Durchführung der Marktüberwachung wird das Österreichische Institut für Bautechnik betraut. Das Österreichische Institut für Bautechnik ist Marktüberwachungsbehörde. (Anm: LGBl.Nr. 89/2014)
