Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung 2014
Abschnitt:
Teil IV - Abschnitt C
Inhalt:
Teil IV
Heizungen und Blockheizkraftwerke

Abschnitt C
Kleinfeuerungen
Paragraf:
019
Kurztext:
Wirkungsgrade
Text:
Öfen für feste Brennstoffe müssen mindestens die folgenden Wirkungsgrade aufweisen:
Wirkungsgrad in %
Herde für feste fossile Brennstoffe73
Herde für feste standardisierte biogene Brennstoffe72
Öfen für feste fossile oder feste standardisierte biogene Brennstoffe80