Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz 2013
Abschnitt:
Art. 1, V. Abschnitt
Inhalt:
V. Abschnitt

Sonstige Bauprodukte

Paragraf:
013
Kurztext:
Anforderungen f. die Verwendung sonst. Bauprodukte
Text:
Orig. Titel: Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

§ 13. Bauprodukte, die weder in der Baustoffliste ÖA noch in der Baustoffliste ÖE angeführt sind, und für die keine Bautechnische Zulassung vorliegt, dürfen nur verwendet werden, wenn dies im Einklang mit der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, in der jeweils geltenden Fassung, steht.