Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs 1 Z 3 lit a der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl Nr 118, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
001
Kurztext:
Erklärungsformular
Text:
Für die im § 7 Abs 1 Z 3 lit a der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 vorgesehene Erklärung der Verfügungsberechtigen, dass Einzelöfen für feste Brennstoffe an höchstens 30 Tagen im Kalenderjahr betrieben werden, ist das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular zu verwenden.