Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz
Abschnitt:
IV. Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhalt:
Paragraf:
046
Kurztext:
Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Text:
2. Abschnitt

Schlussbestimmungen



Verweisungen auf andere Bundesgesetze



§ 46. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Bundesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.