Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kinder- und Jugendlichen­beschäftigungs­gesetz 1987
Abschnitt:
Abschnitt 6 - Verweisungen
Inhalt:
Paragraf:
033
Kurztext:
Verweisungen
Text:
§ 33. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.