Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Öltankverordnung
Abschnitt:
III Schluss­bestimmungen
Inhalt:
Paragraf:
014
Kurztext:
Außerkrafttreten
Text:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Öltankverordnung, LGBl. Nr. 34/1983, in der Fassung LGBl. Nr. 45/1986 und Nr. 66/2001, außer Kraft.

Anmerkung
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß der Richtlinie 98/34/EG notifiziert.