Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheits­gesetz 2008
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Der Landtag hat beschlossen:
Paragraf:
017
Kurztext:
Behörde
Text:
§ 17. Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Über erstinstanzliche Anträge hat sie binnen drei Monaten zu entscheiden. Die Entscheidungsfrist beginnt erst, wenn alle Antragsbeilagen der Behörde vorliegen.