Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
Abschnitt:
III. Abschnitt
Inhalt:
Verkehr mit Grundstücken durch Ausländer
Paragraf:
024
Kurztext:
Persönlicher Geltungsbereich
Text:
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Ausländer.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015