Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1973
Abschnitt:
IV. Maßnahmen nach Bränden
Inhalt:
Paragraf:
020
Kurztext:
Sicherungsmaßnahmen
Text:
(1) Nach einem Brand sind von der Feuerpolizeibehörde Vorkehrungen zu treffen, die gewährleisten, daß das Feuer nicht wieder auflebt und weiterer Schaden verhütet wird.

(2) Die sich hieraus ergebenden Kosten sind ebenfalls Kosten der Brandbekämpfung.