Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauverordnung 2008
Abschnitt:
4. Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Inhalt:
4. Abschnitt
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit

Paragraf:
023
Kurztext:
Allgemeine Anforderungen an die Nutzungssicherheit
Text:
Allgemeine Anforderungen an die Nutzungssicherheit Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass bei ihrer Nutzung Unfälle vermieden werden, durch die das Leben oder die Gesundheit von Personen gefährdet werden, wie zB Rutsch-, Stolper-, Absturz- oder Aufprallunfälle. Dabei ist entsprechend dem Verwendungszweck besonders auch auf Kinder, ältere Personen und Personen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.