Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Ortsbildgesetz 1977
Abschnitt:
I. Schutz des Ortsbildes
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Kennzeichnung der Schutzgebiete
Text:
(1) Unverzüglich nach Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 1
hat die Gemeinde das Schutzgebiet mit den von der Landesregierung
bereitzustellenden, in der Anlage dargestellten Tafeln zu
kennzeichnen.
(2) Von der Gemeinde gemäß Abs. 1 angebrachte Tafeln dürfen weder
beschädigt noch entfernt werden.