Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz 1989
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Behörden und Instanzen
Text:
Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 6 von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013