Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Anliegerleistungsgesetz
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
008
Kurztext:
Beschädigung von Gehsteigen
Text:
Beschädigungen von Gehsteigen, welche über das Maß der
normalen Abnützung hinausgehen, werden von der Gemeinde auf
Kosten des Beschädigers behoben.