Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Aufgabenkonzentration auf Amtsebene
Text:
Die Durchführung der Verfahren zur Bewilligung, Genehmigung udgl
von Anlagenprojekten ist innerhalb der Geschäftsapparate der
zuständigen Behörden so weit wie möglich und zweckmäßig
organisatorisch zusammenzufassen.