Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kleingartengesetz
Abschnitt:
IV. Verfahrensbestimmungen
Inhalt:
Paragraf:
013
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich
Text:
Die Aufgaben, die von der Gemeinde nach den
Bestimmungen dieses Gesetzes zu besorgen sind, fallen in den eigenen
Wirkungsbereich der Gemeinde.