Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bebauungsgrundlagengesetz
Abschnitt:
IV. Baubehörde
Inhalt:
4 Abschnitt - Baubehörde
Paragraf:
026
Kurztext:
Baubehörde
Text:
(1) Baubehörde im Sinne des Gesetzes ist der
Bürgermeister.
(2) Die Zuständigkeit der Baubehörde (Abs. 1) ist im
eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde wahrzunehmen.