Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
IPPC-Anlagengesetz
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
Paragraf:
011
Kurztext:
Automationsunterstützter Datenverkehr
Text:
Personenbezogene Daten,
a) die für die Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz erforderlich sind,
b) die die Behörde zur Erfüllung der ihr nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben benötigt oder
c) die der Behörde nach diesem Gesetz bekannt zu geben sind,
dürfen automationsunterstützt ermittelt und verarbeitet werden.