Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
IPPC-Anlagengesetz
Abschnitt:
1a. Abschnitt
Inhalt:
Bewilligung von IPPC-Anlagen
Paragraf:
006a
Kurztext:
Feuerungsanlagen
Text:
Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen enthält, sind auf Feuerungsanlagen gemäß § 1 Abs. 1 lit. a die Bestimmungen des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW und mehr anzuwenden, soweit für die Umweltauswirkungen nicht eine Genehmigung nach § 21a des Immissionsschutzgesetzes-Luft erforderlich ist.