Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- Umweltinfogs.
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziele
§ 2 Geltungsbereich
§ 2a Ausnahmen
§ 3 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
IPPC-Anlagen
§ 4 Bewilligungspflicht, Antragsvoraussetzungen, Anzeige
§ 5 Parteistellung, Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 6 Grenzüberschreitende Auswirkungen
§ 7 Bewilligung, Anzeige der Änderung, Fertigstellung der Anlage
§ 8 Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe
§ 8a Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen
§ 8b Allgemein bindende Vorschriften
§ 8c Umweltqualitätsnormen
§ 8d Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken
§ 9 Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers, Anpassungsmaßnahmen, Befugnisse der Behörde
§ 9a Umweltinspektionen
§ 9b Sondervorschriften für Feuerungsanlagen
§ 10 Erfassung von Umgebungslärm und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen
§ 11 Information der Öffentlichkeit
§ 12 Auflassung
3. Abschnitt
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Betriebe)
§ 13 Pflichten der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers
§ 14 Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht und interner Notfallplan
§ 14a Inspektionen
§ 15 Pflichten der Behörde
4. Abschnitt
Zugang zu Informationen über die Umwelt
§ 16 Umweltinformationen
§ 17 Informationspflichtige Stellen
§ 18 Freier Zugang zu Umweltinformationen
§ 19 Mitteilungspflicht
§ 20 Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe
§ 21 Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
§ 22 Rechtsschutz
§ 23 Veröffentlichung von Umweltinformationen
§ 24 Übermittlungspflicht
§ 25 Abgabenbefreiung
§ 26 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
5. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt
§ 27 Behörde
§ 28 Überwachung und Berichtspflichten
§ 29 Strafbestimmungen
6. Abschnitt
Übergangsbestimmungen, Umsetzungshinweise
§ 30 Übergangsbestimmungen für Anlagen nach dem 2. Abschnitt
§ 31 Übergangsbestimmungen für Betriebe nach dem 3. Abschnitt
§ 32 Umsetzungshinweise
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Schwellenwerte für IPPC-Anlagen
Anlage 2 Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind
Anlage 3 Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken
Anlage 4 Technische Bestimmungen für Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW zur Erzeugung von Energie
Anlage 5 Liste gefährlicher Stoffe (betreffend Anlagen nach dem 3. Abschnitt)
Anlage 6 Im Sicherheitsbericht gemäß § 14 zu berücksichtigende Mindestdaten und -Informationen
Anlage 7 Informationen betreffend das Sicherheitsmanagementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziele
§ 2 Geltungsbereich
§ 2a Ausnahmen
§ 3 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
IPPC-Anlagen
§ 4 Bewilligungspflicht, Antragsvoraussetzungen, Anzeige
§ 5 Parteistellung, Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 6 Grenzüberschreitende Auswirkungen
§ 7 Bewilligung, Anzeige der Änderung, Fertigstellung der Anlage
§ 8 Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe
§ 8a Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen
§ 8b Allgemein bindende Vorschriften
§ 8c Umweltqualitätsnormen
§ 8d Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken
§ 9 Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers, Anpassungsmaßnahmen, Befugnisse der Behörde
§ 9a Umweltinspektionen
§ 9b Sondervorschriften für Feuerungsanlagen
§ 10 Erfassung von Umgebungslärm und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen
§ 11 Information der Öffentlichkeit
§ 12 Auflassung
3. Abschnitt
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Betriebe)
§ 13 Pflichten der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers
§ 14 Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht und interner Notfallplan
§ 14a Inspektionen
§ 15 Pflichten der Behörde
4. Abschnitt
Zugang zu Informationen über die Umwelt
§ 16 Umweltinformationen
§ 17 Informationspflichtige Stellen
§ 18 Freier Zugang zu Umweltinformationen
§ 19 Mitteilungspflicht
§ 20 Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe
§ 21 Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
§ 22 Rechtsschutz
§ 23 Veröffentlichung von Umweltinformationen
§ 24 Übermittlungspflicht
§ 25 Abgabenbefreiung
§ 26 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
5. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt
§ 27 Behörde
§ 28 Überwachung und Berichtspflichten
§ 29 Strafbestimmungen
6. Abschnitt
Übergangsbestimmungen, Umsetzungshinweise
§ 30 Übergangsbestimmungen für Anlagen nach dem 2. Abschnitt
§ 31 Übergangsbestimmungen für Betriebe nach dem 3. Abschnitt
§ 32 Umsetzungshinweise
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Schwellenwerte für IPPC-Anlagen
Anlage 2 Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind
Anlage 3 Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken
Anlage 4 Technische Bestimmungen für Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW zur Erzeugung von Energie
Anlage 5 Liste gefährlicher Stoffe (betreffend Anlagen nach dem 3. Abschnitt)
Anlage 6 Im Sicherheitsbericht gemäß § 14 zu berücksichtigende Mindestdaten und -Informationen
Anlage 7 Informationen betreffend das Sicherheitsmanagementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle