Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
VI. Schluss­bestimmungen
Inhalt:
VI. HAUPTSTÜCK
Schlussbestimmungen



Paragraf:
062
Kurztext:
Inkrafttretensbestimmung z. Novelle LGBl.Nr.4/2022
Text:
Art. XXIX des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022