Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Abschnitt:
1. Abschnitt
Inhalt:
Gemeinsame Bestimmungen
Paragraf:
001
Kurztext:
Ermächtigung zur Ausschreibung
Text:
Die Gemeinden werden ermächtigt, auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung (in der Stadt Salzburg des Gemeinderats) als ausschließliche Gemeindeabgabe zu erheben:
1. eine Abgabe auf Zweitwohnsitze (Kommunalabgabe Zweitwohnsitz);
2. eine Abgabe auf Wohnungen ohne Wohnsitz (Kommunalabgabe Wohnungsleerstand).