Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2021
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Verfahren
Paragraf:
040
Kurztext:
Vereinfachtes Verfahren
Text:
Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit nicht der Genehmigung der Landesregierung, wenn:
1.
die Festlegung von Grundflächen als Bauland innerhalb parzellenscharfer Festlegungen von vorrangigen Entwicklungsgebieten gemäß § 10 Abs. 2 und 3 erfolgt;

2.
die Landesregierung in ihrer Stellungnahme im Vorprüfungsverfahren der Gemeinde mitteilt, dass die Änderung des Flächenwidmungsplanes unwesentlich ist.