Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
Abschnitt:
11. Abschnitt
Inhalt:
Überprüfung von Klimaanlagen
Paragraf:
041
Kurztext:
Unabhängiges Kontrollsystem für Klimaanlagen*
Text:
* und Wärmepumpen

Für die Übermittlung der Prüfberichte für Klimaanlagen und Wärmepumpen nach Durchführung einer Inspektion der Energieeffizienz gemäß § 36a Bgld. HKG durch Prüforgane an die Unabhängige Kontrollstelle bei der für die Vollziehung dieser Verordnung zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung kann ein Formular gemäß Anlage 3 verwendet werden. Das Formular ist im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/formulare veröffentlicht.